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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Entwicklungspfade der Mitbestimmung im Überblick

Facility Management Mitbestimmung » Rechtsgrundlagen » Timeline

Zeitliche Übersicht Mitbestimmung im Facility Management mit symbolischer Timeline‑Darstellung

Funktion einer Timeline zum Qualifizierungs- und Begleitplan für den Betriebsrat bei Standortverlagerungen

Eine Timeline zum Qualifizierungs- und Begleitplan für den Betriebsrat im Kontext einer Standortverlagerung dient der frühzeitigen Einbindung, rechtssicheren Beteiligung und themenspezifischen Schulung des Betriebsrats über alle Projektphasen hinweg. Sie ermöglicht informierte Mitbestimmung, flankiert soziale Maßnahmen und stellt sicher, dass betriebliche Veränderungen transparent, partnerschaftlich und im Einklang mit arbeitsrechtlichen Vorgaben gestaltet werden.

Qualifizierungs- und Begleitplan für den Betriebsrat im Bereich Facility Management (Bau- und Betriebsprojekte)

Zielsetzung: Der Betriebsrat wird gezielt qualifiziert und begleitet, um seine bereits vorhandenen Kenntnisse im Mitbestimmungsrecht speziell in Bezug auf Bau- und Betriebsprojekte im Facility Management (FM) effektiv einzusetzen und diese Projekte kompetent zu begleiten.

  • Phase 1: Vorbereitung (1 Woche)

    Identifikation relevanter Betriebsratsmitglieder für Bau- und Betriebsprojekte.

    Festlegung spezifischer Lernziele im Bereich der Informations- und Beteiligungsrechte im Kontext von Bau- und Betriebsprojekten (§§ 80, 90 BetrVG).

    Betriebliches Vorschlagswesen im Facility Management mit Symbolbild für Ideen‑ und Verbesserungsmanagement
  • Phase 2: Einführung in FM-Bau- und Betriebsprojekte (Wochen 1-2)

    Überblick über typische FM-Projekte im Bau- und Betriebsbereich.

    Relevante technische und organisatorische Rahmenbedingungen.

    Betriebsversammlung als Mitbestimmungsrecht im Facility Management für Austausch und Zusammenarbeit
  • Phase 3: Vertiefende Schulungen zu Bau- und Betriebsprojekten (Wochen 3-5)

    Informations- und Beratungsrechte (§§ 80, 90 BetrVG):

    Rechte auf frühzeitige Information und Beratung bei Bau- und Betriebsprojekten.

    Begleitung von Ausschreibungen, Vergabeprozessen und Vertragsgestaltung.

    Arbeitsschutzrechtliche Aspekte:

    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bei Bauprojekten.

  • Phase 4: Praxisnahe Begleitung und Workshops (Wochen 6-9)

    Praktische Fallstudien und Workshops zu realen Bau- und Betriebsprojekten.

    Anwendung von Beteiligungsrechten bei Bauplanungen, Betriebskonzepten und Projektabnahmen.

    Überwachung und Kontrolle von Leistungsvereinbarungen (Service-Level-Agreements).

  • Phase 5: Begleitung bei speziellen Themen (Wochen 10-12)

    Beteiligung des Betriebsrats bei Einführung innovativer Prozesse (z.B. BIM, IPD).

    Begleitung spezifischer betrieblicher Anforderungen an Bauprojekte (DIN EN 13269, DIN EN 13549).

    Direktionsrechte und Betriebsvereinbarungen im Facility Management mit Dokumentations‑Symbolbild
  • Kontinuierliche Begleitung und Vernetzung:

    Regelmäßige Teilnahme an themenspezifischen FM Power Hours.

    Austausch und Vernetzung mit externen Fachberatern im Bereich Facility Management.

    Begleitung bei speziellen Themen im Facility Management zur Mitbestimmung und Praxisanwendung
  • Evaluation und kontinuierliche Weiterentwicklung:

    Regelmäßige Evaluierung und Feedbackgespräche zur stetigen Anpassung und Optimierung der Qualifizierung.

    Ergebnis: Der Betriebsrat ist spezialisiert auf die Begleitung von Bau- und Betriebsprojekten im Facility Management und nimmt seine Informations- und Mitwirkungsrechte praxisnah und kompetent wahr.

    Evaluation und kontinuierliche Weiterentwicklung im Facility Management für Mitbestimmung und Innovationsprozesse