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Wege zur Durchsetzung erzwingbarer Mitbestimmung

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Gegenstände der erzwingbaren Mitbestimmung

Gegenstände der erzwingbaren Mitbestimmung

Das Facility Management (FM) ist ein komplexes und facettenreiches Arbeitsfeld, das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Dienstleistungen umfasst. Die erzwingbare Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) spielt im FM eine besonders wichtige Rolle, da zahlreiche Entscheidungen in diesem Bereich direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten haben. Durch die Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungen, die Arbeitszeit, Arbeitsschutz oder technische Systeme betreffen, wird ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und der Belegschaft gewährleistet. Klare Regelungen, regelmäßige Schulungen und eine transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind essenziell, um Konflikte zu vermeiden und die Produktivität sowie das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern.

Erzwingbare Mitbestimmung: Rechte und Grundlagen der Arbeitnehmerbeteiligung

§ 87 BetrVG – Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Arbeitszeitgestaltung,

  • Überwachungssysteme,

  • Arbeitsschutz,

  • technische Ausstattung.

§ 99 BetrVG – Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

Regelt die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierungen, die im FM oft erforderlich sind, z. B. bei der Einführung neuer Arbeitsbereiche oder bei technischen Spezialisierungen.

§ 90 BetrVG – Anhörungsrecht bei baulichen Maßnahmen

  • Der Betriebsrat hat ein Anhörungsrecht bei baulichen Maßnahmen, die Arbeitsplätze oder Arbeitsbedingungen betreffen, etwa bei der Planung neuer Büroflächen oder technischer Anlagen.

§ 112 BetrVG – Mitbestimmung bei Betriebsänderungen

Im Kontext von Restrukturierungen oder Outsourcing im Facility Management regelt dieser Paragraf die Verhandlung über Interessenausgleiche und Sozialpläne.

Beispiele: Ordnung des Betriebs und Verhaltens der Beschäftigten

  • Einführung von einheitlichen Arbeitskleidungen für Reinigungs- oder Sicherheitskräfte.

  • Regelungen zur Nutzung von Sozialräumen, z. B. Kantinen.

  • Vorschriften zum Verhalten bei technischen Störungen oder Notfällen.

Relevanz im FM

Diese Regelungen fördern ein einheitliches Auftreten der Belegschaft gegenüber Kunden und gewährleisten klare Verhaltensrichtlinien in sicherheitskritischen Bereichen.

Beispiele: Arbeitszeitgestaltung

  • Einführung von Schichtplänen für Hausmeisterdienste.

  • Gleitzeitregelungen für Verwaltungsmitarbeiter im FM.

  • Pausenregelungen für Reinigungskräfte, die mehrere Standorte betreuen.

Relevanz im FM

Im Facility Management sind Arbeitszeiten oft unregelmäßig, da viele Dienstleistungen außerhalb der üblichen Bürozeiten erbracht werden. Die Mitbestimmung des Betriebsrats stellt sicher, dass Arbeitszeiten fair gestaltet werden und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Beispiele: Überstunden und Mehrarbeit

  • Verteilung von Überstunden bei Engpässen, z. B. während eines Großevents.

  • Regelungen zur Rufbereitschaft für technische Dienste.

  • Vorgaben zur Vergütung oder zum Freizeitausgleich.

Relevanz im FM

Überstunden sind im Facility Management häufig notwendig, etwa bei unvorhergesehenen technischen Störungen. Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Überstunden gerecht verteilt und angemessen vergütet werden.

Beispiele: Technische Überwachungseinrichtungen

  • Einführung von Zeiterfassungssystemen für Reinigungspersonal.

  • Einsatz von Überwachungskameras in sicherheitskritischen Bereichen.

  • GPS-Tracking bei Fahrzeugflotten für technische Dienste.

Relevanz im FM

Der Einsatz technischer Überwachungssysteme kann den Datenschutz der Mitarbeitenden berühren. Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht, um sicherzustellen, dass Systeme transparent genutzt werden und keine unnötige Überwachung erfolgt.

Beispiele: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

  • Einführung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), z. B. Schutzhelme oder Sicherheitsschuhe.

  • Maßnahmen zur Vermeidung körperlicher Belastungen, z. B. durch ergonomische Arbeitsmittel.

  • Gefährdungsbeurteilungen bei Arbeiten an Aufzügen oder in technischen Räumen.

Relevanz im FM

Im Facility Management gehören körperliche und technische Arbeiten zum Alltag. Der Betriebsrat trägt dazu bei, dass Maßnahmen zum Arbeitsschutz eingehalten und regelmäßig überprüft werden.

Beispiele: Entlohnungsgrundsätze und Prämienregelungen

  • Einführung eines Bonusprogramms für technische Mitarbeitende, die Einsparungen bei der Wartung erzielen.

  • Prämienregelungen für Reinigungspersonal bei herausragender Leistung.

  • Anpassung der Entlohnung an neue Aufgabenbereiche, z. B. im Energiemanagement.

Relevanz im FM

Leistungsbezogene Vergütungsmodelle sind im Facility Management verbreitet. Die Mitbestimmung des Betriebsrats stellt sicher, dass solche Regelungen fair und transparent gestaltet sind.

Beispiele: Nutzung von Sozialeinrichtungen

  • Subventionierung von Betriebskantinen für FM-Mitarbeitende.

  • Bereitstellung von Aufenthaltsräumen oder Ruhezonen in Gebäuden.

  • Einführung von Mobilitätsangeboten, z. B. Betriebskindergärten für technische Mitarbeitende.

Relevanz im FM

Sozialeinrichtungen fördern das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und tragen zu einem besseren Betriebsklima bei.

Konflikte über technische Überwachung

  • Herausforderung: Einführung von Systemen wie GPS-Tracking kann auf Widerstand stoßen.

  • Lösung: Transparente Kommunikation und Einbindung des Betriebsrats in die Auswahl und Implementierung der Systeme.

Arbeitszeitmodelle

  • Herausforderung: Unzufriedenheit bei der Einführung neuer Schichtpläne.

  • Lösung: Flexibilität durch Gleitzeitmodelle und faire Verteilung von Schichten.

3.3. Arbeitsschutz

  • Herausforderung: Unzureichende Gefährdungsbeurteilungen oder fehlende Schulungen.

  • Lösung: Regelmäßige Schulungen und Einbindung des Betriebsrats in die Planung von Schutzmaßnahmen.

Der Betriebsrat hat eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Facility Management. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: z. B. im Bereich Arbeitsschutz.

  • Mitgestaltung von Betriebsvereinbarungen: insbesondere zu Arbeitszeitmodellen und Entlohnungssystemen.

  • Vertretung der Interessen der Belegschaft: bei der Einführung technischer Systeme oder bei Restrukturierungen.