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Ausbildung und Weiterbildung im Mitbestimmungsumfeld

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Aus- und Weiterbildungsangebote für betriebliche Mitbestimmung

Aus- und Weiterbildungsangebote für betriebliche Mitbestimmung

Betriebliche Mitbestimmung umfasst eine Vielzahl betrieblicher Interessenvertretungen. Entsprechend gibt es umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebote, um die Mitglieder dieser Gremien für ihre anspruchsvollen Aufgaben zu qualifizieren. Im Folgenden wird ein Überblick über die Zielgruppen, die gesetzlichen Grundlagen, wichtige Anbieter sowie Angebotsformen und Inhalte solcher Schulungen gegeben.

Es lässt sich festhalten, dass die Aus- und Weiterbildungsangebote im Bereich der Mitbestimmung in Deutschland sehr umfangreich und ausgereift sind. Es existieren klare gesetzliche Ansprüche, die sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder, JAV, SBV und Co. sich das benötigte Wissen aneignen können – ohne finanzielle Hürden, da der Arbeitgeber bei erforderlichen Schulungen sowohl Lohn als auch Kosten übernimmt. Gleichzeitig steht ein breites Spektrum an qualifizierten Anbietern bereit – von gewerkschaftlichen Bildungswerken über spezialisierte Institute bis hin zu privaten Seminarveranstaltern –, die in einem gewissen Wettbewerb um die besten Konzepte stehen. Die Inhalte decken alle Facetten der Betriebsratsarbeit ab: von Recht und Tarifwesen über Arbeitsschutz bis zu Kommunikations- und Wirtschaftsthemen. Durch Präsenzseminare, Online-Angebote und Inhouse-Schulungen wird eine flexible Teilnahme ermöglicht. Für alle Zielgruppen – ob Betriebsrat, Gesamt-/Konzernbetriebsrat, JAV, SBV, Wahlvorstand oder Gewerkschaftsvertreter – gibt es maßgeschneiderte Bildungsangebote, die dazu beitragen, die betriebliche Mitbestimmung kompetent und erfolgreich auszuüben. Dies ist letztlich ein wichtiger Baustein der Mitbestimmungskultur: Gut geschulte Interessenvertreter können auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite agieren und die Rechte der Beschäftigten wirksam wahrnehmen. Damit leisten Aus- und Weiterbildungsangebote einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Beteiligung in den Unternehmen.

Zielgruppen der Mitbestimmungsschulungen

Mitbestimmungsschulungen

Zu den zentralen Zielgruppen von Schulungs- und Weiterbildungsangeboten im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung zählen alle Gremien und Vertreter, die die Interessen von Beschäftigten im Betrieb wahrnehmen. Hierzu gehören vor allem: Betriebsräte (das gewählte Arbeitnehmervertretungsgremium im Betrieb) sowie Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte (die übergeordneten Vertretungen auf Unternehmens- bzw. Konzernebene). Ebenso wichtig sind die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV), die sich für die Belange der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden einsetzen, und die Schwerbehindertenvertretungen (SBV), welche die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter vertreten. Auch Wahlvorstände, die für die Organisation und Durchführung von Betriebsrats- oder JAV-Wahlen zuständig sind, benötigen spezielles Know-how und gehören zur Zielgruppe solcher Schulungen. Darüber hinaus profitieren Gewerkschaftsvertreter im Betrieb – etwa Vertrauensleute oder örtliche Gewerkschaftsobleute – von Weiterbildungen, da sie die Verbindung zwischen Belegschaft und Gewerkschaften herstellen. Ebenso zählen sonstige Interessensvertretungen im Betrieb dazu, z.B. Mitglieder des Wirtschaftsausschusses oder (je nach Branche) Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen. All diese Gruppen sind Zielpublikum entsprechender Bildungsangebote, denn sie müssen umfassende Kenntnisse in Recht, Kommunikation und Fachthemen erwerben, um ihre Aufgaben effektiv wahrzunehmen.

Gesetzliche Grundlagen für Schulungen und Weiterbildung

Die rechtlichen Grundlagen für Schulungs- und Weiterbildungsansprüche betrieblicher Interessenvertreter sind in verschiedenen Gesetzen verankert. Zentrales Regelwerk ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es gewährt Mitgliedern des Betriebsrats einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, sofern die vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Konkret regelt § 37 Abs. 6 BetrVG, dass Betriebsratsmitglieder für erforderliche Schulungen von der Arbeit freigestellt werden (ohne Gehaltsverlust). In Verbindung damit bestimmt § 40 Abs. 1 BetrVG, dass der Arbeitgeber die Kosten solcher erforderlichen Schulungen zu tragen hat. Darunter fallen in der Praxis Seminargebühren, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung – sämtliche notwendigen Aufwendungen werden vom Arbeitgeber übernommen, wenn die Weiterbildung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist.

Neben den „erforderlichen“ Schulungen kennt das BetrVG auch Bildungsveranstaltungen, die nur „geeignete“ Inhalte vermitteln (etwa allgemeine politische Weiterbildung für Betriebsräte). Hierfür besteht gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG ein individueller Bildungsanspruch jedes Betriebsratsmitglieds von in der Regel 3 Wochen pro Amtszeit (für erstmalig gewählte sogar 4 Wochen). Diese § 37 Abs. 7-Seminare müssen von der obersten Arbeitsbehörde als geeignet anerkannt werden; der Arbeitgeber ist hier lediglich verpflichtet, die Arbeitszeit freizugeben und das Entgelt fortzuzahlen, nicht aber die Seminarkosten zu erstatten. Die Unterscheidung liegt also in der Erforderlichkeit: Ist eine Schulung für die aktuelle Amtsführung erforderlich, muss der Arbeitgeber sowohl Freistellung als auch Kostenübernahme gewähren, während bei allgemeiner Bildungsteilnahme nur die Freistellung mit Lohnfortzahlung abgesichert ist.

Entsprechende Schulungsansprüche gelten sinngemäß auch für andere Gremien: So verweist § 65 Abs. 1 BetrVG darauf, dass JAV-Mitglieder denselben Anspruch auf Weiterbildung haben wie Betriebsräte. Praktisch bedeutet dies, dass JAV-Mitglieder unter den gleichen Voraussetzungen an Seminaren teilnehmen dürfen; der Betriebsrat muss zustimmen und ein Beschluss fassen, da die JAV selbst gegenüber dem Arbeitgeber nicht beschlussfähig ist. Sind die vermittelten Kenntnisse für die JAV-Arbeit erforderlich, trägt der Arbeitgeber auch hier alle Kosten analog § 40 BetrVG.

Für die Mitglieder von Wahlvorständen – also die Gremien, die Betriebsrats- oder JAV-Wahlen vorbereiten und durchführen – ist der Schulungsanspruch ausdrücklich in § 20 Abs. 3 BetrVG festgelegt. Danach hat der Arbeitgeber die Wahlvorstandsmitglieder für die erforderliche Wahl-Schulung freizustellen und die Kosten zu tragen. Gerade vor anstehenden Betriebsratswahlen ist es üblich, dass Wahlvorstände spezielle Seminare besuchen, um das Wahlverfahren rechtssicher umzusetzen.

Einen eigenen gesetzlichen Rahmen gibt es für die Schwerbehindertenvertretung im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX haben Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten das Recht auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, sofern diese Kenntnisse vermitteln, die für die SBV-Arbeit erforderlich sind. Die Entscheidung darüber trifft die Vertrauensperson selbst in angemessenem Ermessen. § 179 Abs. 8 SGB IX regelt die Kostenübernahme: Der Arbeitgeber muss sämtliche durch die Tätigkeit der SBV entstehenden Kosten tragen, einschließlich der Kosten notwendiger Bildungsmaßnahmen. Dies schließt Seminargebühren, Reise- und Übernachtungskosten etc. ein, analog zur Regelung im BetrVG. Übrigens gilt der Schulungsanspruch nicht nur für die Hauptvertrauensperson, sondern (unter bestimmten Voraussetzungen) auch für stellvertretende SBV-Mitglieder, sobald sie Aufgaben eigenständig übernehmen – auch hier greift die volle Freistellung und Kostentragungspflicht des Arbeitgebers.

Zu den relevanten rechtlichen Grundlagen im Kontext der Mitbestimmung zählt ferner das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zwar enthält das AGG keine direkten Bestimmungen über Schulungen für Betriebsräte, jedoch verpflichtet es Arbeitgeber wie Interessenvertretungen, Diskriminierungen vorzubeugen und zu beseitigen. Insbesondere hat der Betriebsrat die Pflicht, die Einhaltung des AGG im Betrieb zu überwachen, wie § 80 Abs. 1 BetrVG ihm allgemein die Überwachung aller zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze aufträgt. Zudem soll der Betriebsrat gemäß § 17 Abs. 1 AGG an der Umsetzung der Gleichbehandlungsziele mitwirken. In der Praxis führt dies dazu, dass Seminare zu AGG-Themen (etwa Antidiskriminierungsstrategien, Umgang mit Benachteiligungsbeschwerden, etc.) fester Bestandteil vieler Bildungsprogramme für Betriebsräte und Personalvertreter sind. Weitere gesetzliche Grundlagen, die in Schulungen behandelt werden, umfassen z.B. Arbeitsschutzgesetze, Arbeitszeitgesetze, Tarifvertragsgesetz und andere arbeitsrechtliche Vorschriften, soweit sie für die betriebliche Interessenvertretungsarbeit relevant sind. Auch neuere Reformen – z.B. das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021, das Erleichterungen bei Betriebsratswahlen brachte – fließen unmittelbar in die Schulungsinhalte ein, damit Betriebsräte stets auf dem aktuellen Rechtsstand agieren können.

Zusammenfassend sichern die Gesetze den betrieblichen Interessenvertretern umfangreiche Schulungsrechte zu. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Teilnahme an notwendigen Aus- und Weiterbildungen zu ermöglichen, die Arbeitszeit dafür freizugeben und – sofern die Schulung zur ordnungsgemäßen Amtsausübung erforderlich ist – auch die Kosten zu übernehmen. Diese gesetzlichen Ansprüche bilden die Grundlage dafür, dass sich Betriebsratsmitglieder, JAV, SBV, Wahlvorstände und andere Vertreter regelmäßig weiterbilden können, um ihre gesetzlichen Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können.

Bedeutende Anbieter von Mitbestimmungsschulungen

  • DGB-Bildungswerk: Als Bildungsorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist das DGB-Bildungswerk einer der traditionsreichsten Anbieter. Seit über 50 Jahren werden hier Betriebsräte und andere Interessenvertreter qualifiziert. Als gewerkschaftlicher Bildungsträger ist das DGB-Bildungswerk eng an den praktischen Fragen des betrieblichen Alltags orientiert und bietet Seminare mit hohem Praxisbezug. Das Bildungswerk führt bundesweit Seminare zu Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht und vielen weiteren Themen durch und legt besonderen Wert auf Qualität (z.B. Einsatz erfahrener Fachanwälte als Referenten und ISO-9001-Zertifizierung der Seminare). Ein Alleinstellungsmerkmal sind die zweiwöchigen Intensivseminare „Betriebsrat und Arbeitsrecht“, welche als umfassende Grundausbildung für neue Betriebsratsmitglieder konzipiert wurden. Daneben werden auch einwöchige Kompaktkurse und Spezialseminare angeboten. Das DGB-Bildungswerk ist offen für Mitglieder aller Gewerkschaften und auch Nicht-Mitglieder; es fördert zudem den überbetrieblichen Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden. Über bundesweite Angebote hinaus existieren in vielen Bundesländern eigenständige DGB-Bildungswerke (z.B. in NRW, Bayern, Niedersachsen usw.), die regionale Seminare und Freistellungsberatung anbieten.

  • ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten: Das ifb ist ein großer privater Seminarveranstalter, der sich seit fast 40 Jahren ausschließlich auf die Weiterbildung von Betriebsratsmitgliedern, JAV und SBV spezialisiert hat. Das Institut (gegründet von Hans Schneider) wirbt damit, die „Nr. 1 für BR-Schulungen“ in Deutschland zu sein. Mit einem breiten Seminarportfolio richtet sich das ifb an Betriebsräte aller Branchen und Betriebsgrößen, einschließlich besonderer Funktionen wie Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen. Pro Jahr führt das ifb mehrere tausend Präsenzseminare zu hunderten Themen an unterschiedlichen Standorten (häufig in Tagungshotels) durch. Darüber hinaus bietet das Institut eine wachsende Zahl an Online-Seminaren und Webinaren an und unterhält hierfür eigene moderne Studios. Neben Seminaren organisiert das ifb Fachtagungen und Kongresse zu aktuellen Themen (z.B. Digitalisierung, Homeoffice, Betriebsratswahl). Es stellt den Betriebsräten auch ergänzende Ressourcen bereit – etwa die Plattform betriebsrat.de mit Artikeln und Urteilsdatenbank, einen YouTube-Kanal mit Schulungsvideos und Podcasts („Betriebsrat Wissen“). Das ifb ist ein unabhängiges Unternehmen, d.h. nicht gewerkschaftlich gebunden, und finanziert sich über Seminargebühren. Viele Betriebsräte nutzen das ifb-Angebot insbesondere für Grundlagenschulungen („BR 1“, „Arbeitsrecht 1“ etc.), aber auch für Spezialthemen, da das Institut mit einer Vielzahl erfahrener Referenten (u.a. Fachjuristen) zusammenarbeitet.

  • ver.di Bildungs- und Beratungsinstitut (ver.di b+b): Die Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) verfügt über eine eigene Bildungsorganisation, oft kurz „ver.di b+b“ genannt. Dieses Institut bietet bundesweit Seminare für Betriebsräte, Personalräte, JAV, SBV und Wahlvorstände an. Ver.di unterhält mehrere Bildungszentren (z.B. in Gladenbach, Walsrode, Undeloh u.a.), in denen ein Großteil der Seminare als Präsenzveranstaltungen stattfindet. Typischerweise gliedern sich die ver.di-Schulungen in Grundlagenseminare (BR 1 bis BR 3/4), die systematisch in die Betriebsratsarbeit und Arbeitsrecht einführen, sowie Aufbau- und Spezialseminare zu Themen wie Tarifrecht, Gesundheitsschutz, Arbeitszeitgestaltung, Konfliktlösung, Rhetorik etc.. Die Angebote sind praxisnah und werden häufig von Gewerkschaftssekretären oder Fachanwälten geleitet. Ver.di b+b veröffentlicht jährliche Seminarprogramme und bietet auch Inhouse-Seminare auf Anfrage an. Zusätzlich führt ver.di zahlreiche Tagungen (z.B. Branchentagungen für Betriebsräte) und Netzwerktreffen durch, um den Erfahrungsaustausch zu fördern. Als gewerkschaftliche Bildungseinrichtung berät ver.di b+b Betriebsräte auch zu Fragen der Freistellung und der optimalen Bildungsplanung im Gremium (z.B. Vorlage von Musterbeschlüssen zur Seminarentsendung).

  • IG Metall Bildungsstätten: Die IG Metall, als größte Einzelgewerkschaft, betreibt ein eigenes Netz von Bildungszentren, z.B. in Sprockhövel, Bad Münder, Lohr am Main, Berlin und weitere. Diese Häuser dienen der Schulung von Betriebsräten, JAV, SBV sowie Vertrauensleuten der IG Metall. Die IG Metall hat ein strukturiertes Qualifizierungssystem entwickelt, etwa den Ausbildungsgang „BR kompakt“ für neu- und wiedergewählte Betriebsräte, der sechs aufeinander abgestimmte Module umfasst. Dieser deckt alle wesentlichen Handlungsfelder ab – von Mitbestimmungsrechten, über personelle Maßnahmen, Tarifarbeit bis zur Betriebswirtschaft. Die ersten sechs Module gelten als erforderlich im Sinne § 37 Abs. 6 BetrVG, während zwei zusätzliche Module (z.B. „Ökonomische Grundkenntnisse“) über § 37 Abs. 7 BetrVG abgedeckt werden. Neben diesen Grundausbildungen bietet die IG Metall vielfältige Themenseminare an, etwa zu Industrie 4.0, Transformation der Arbeitswelt, Klima- und Umweltschutz im Betrieb, Arbeitszeitpolitik, betriebliches Entgelt etc. – oft ausgerichtet auf die aktuellen Herausforderungen in der Metall- und Elektroindustrie. Auch Praxisworkshops (etwa zur Vorbereitung auf Tarifverhandlungen auf Betriebsebene oder zum Arbeiten mit betrieblichen Kennzahlen) gehören zum Portfolio. Die Seminare der IG Metall zeichnen sich durch gewerkschaftspolitische Perspektive und Kollegialität aus; in den Bildungszentren verbringen die Teilnehmer auch außerhalb der Seminarzeiten Zeit miteinander, was den Erfahrungsaustausch und Netzwerkbildung fördert. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die regionalen IG Metall-Geschäftsstellen, die auch die Planung und Freistellung koordinieren.

  • Hans-Böckler-Stiftung (HBS): Die HBS ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB. Neben Forschungsprojekten im Bereich Arbeitswelt und Mitbestimmung engagiert sich die Hans-Böckler-Stiftung auch in der Qualifizierung von Arbeitnehmervertretern. Die Stiftung bietet beispielsweise eine eigene Seminarreihe für Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten an („Böckler Seminare für Aufsichtsräte“). Dieses Programm richtet sich an die von Gewerkschaften entsandten oder gewählten Mitglieder in den Aufsichtsräten großer Unternehmen (im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung). Die Seminare vermitteln vertieftes Fachwissen, etwa zu Rechten und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern, Bilanzanalyse, Unternehmensstrategie, Corporate Governance und aktuellen Gesetzesänderungen. Damit ergänzt die Hans-Böckler-Stiftung das Qualifizierungsangebot der Gewerkschaften und des DGB-Bildungswerks um spezifische Themen. Durchgeführt werden diese Veranstaltungen vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der HBS, oft in Form von mehrtägigen Workshops oder Online-„Böckler Spotlights“ (kurze Online-Seminare zu Einzelthemen). Darüber hinaus unterstützt die Böckler-Stiftung Betriebsräte indirekt, indem sie Studien und Handreichungen veröffentlicht und z.B. den Deutschen Betriebsräte-Preis ausschreibt (eine jährliche Auszeichnung für erfolgreiche Projekte von Betriebsratsgremien). Obwohl die HBS selbst nicht das breite Seminarprogramm der gewerkschaftlichen Bildungswerke dupliziert, ist sie eine wichtige Akteurin zur Weiterentwicklung der Mitbestimmungsqualifizierung, insbesondere für erfahrene Mandatsträger in Betriebsräten und Aufsichtsräten.

  • EVA Akademie: Die EVA Akademie (Eigenschreibweise oft EVA-Akademie) ist die Bildungs- und Beratungsgesellschaft der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Sie dient als zentraler Anlaufpunkt für die Weiterbildung von betrieblichen Interessenvertretern in den Verkehrs- und Logistikbranchen. Die Spannbreite der EVA-Angebote reicht von den betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit bis hin zu fachspezifischen Seminaren, etwa zum Tarifrecht im Verkehrswesen oder zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Die EVA Akademie organisiert Seminare, Workshops, Fachkonferenzen sowie Beratungen zu allen Themen der Mitbestimmung. Das Bildungsprogramm richtet sich nicht nur an Betriebsräte, sondern auch an Jugendvertreter, Schwerbehindertenvertrauenspersonen und andere Gremien, einschließlich der ehrenamtlichen Gremien der EVG (z.B. Ortsgruppen, Gewerkschaftsjugend). Besonders neue Mandatsträger werden gezielt unterstützt: Für neu gewählte Betriebsratsmitglieder hat die EVA Akademie z.B. einen eigenen Strategieworkshop entwickelt, um von Anfang an die fachlichen und organisatorischen Grundlagen für die BR-Arbeit zu legen. Ebenso werden spezielle Einstiegsseminare für JAV und SBV angeboten. Auch erfahrene Interessenvertreter finden bei der EVA Akademie Fortbildungen, um „auf dem Laufenden zu bleiben“ in Sachen Recht und betriebspolitischer Entwicklungen. Geografisch sorgt die EVG dafür, dass Seminare in allen Landesteilen stattfinden, um den bundesweit verteilten Mitgliedsbetrieben gerecht zu werden. Als EVG-Tochter kombiniert die EVA Akademie gewerkschaftliche Werte mit professionellen Bildungsangeboten.

  • Weitere spezialisierte Anbieter: Neben den oben genannten existiert eine Reihe weiterer Bildungsträger, die sich auf Betriebsratsschulungen und Mitbestimmung spezialisiert haben. Zu nennen ist etwa die W.A.F. – Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG, ein privater Anbieter aus Bayern (Tutzing), der jährlich rund 3.000 Seminare zu ca. 275 Themen bundesweit organisiert und zudem ca. 15.000 Teilnehmer über Webinare schult. W.A.F. bietet Seminare für praktisch alle Arten von Betriebsratsgremien an (einschließlich Konzern- und Gesamtbetriebsräte sowie Wirtschaftsausschuss) und kombiniert Präsenzschulungen mit einem großen Online-Angebot an Video-Tutorials und digitalen Tools. Auch das Poko-Institut (Münster) verfügt über langjährige Erfahrung in der Weiterbildung von Arbeitnehmervertretern und bietet sowohl offene Seminare als auch Inhouse-Schulungen an. Weitere bekannte Anbieter sind z.B. die Trainings- und Beratungsstelle (TBS) der DGB-Gewerkschaften – insbesondere in NRW – die Arbeitskammern im Saarland und Bremen (mit Bildungsauftrag für Betriebsräte), die Akademie für Betriebsräte (aas) oder das Kompetenzzentrum für Betriebsräte (KomSem). Darüber hinaus engagieren sich große Einzelgewerkschaften wie IG BCE (Bergbau, Chemie, Energie) mit ihrem Bildungswerk (BWS), IG BAU mit dem Bildungszentrum Steinbach oder GEW (für Personalräte im Bildungsbereich) im Schulungsbereich. Schließlich bieten auch kommerzielle Fachverlage und Kanzleien Schulungen an, oftmals zu sehr spezifischen Rechtsfragen. Die Auswahl an Anbietern ermöglicht Betriebsratsgremien, einen für sie passenden Schulungspartner zu finden – je nach Präferenz eher gewerkschaftsnah und politisch orientiert oder eher neutral und juristisch geprägt. Wichtig ist in jedem Fall, dass der gewählte Anbieter die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Seminars bietet; die Rechtsprechung gesteht hier gewerkschaftlichen Anbietern grundsätzlich eine hohe Qualität zu, weshalb Arbeitgeber Einwände gegen Gewerkschaftsseminare selten erfolgreich sind.

Angebotsformen und Inhalte der Schulungen

Die Aus- und Weiterbildungsangebote im Bereich Mitbestimmung sind inhaltlich wie methodisch vielfältig, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Gremien und ihrer Mitglieder gerecht zu werden. Grundsätzlich lassen sich Grundlagenschulungen von Aufbau- und Spezialseminaren unterscheiden, und es gibt verschiedene Formate der Durchführung.

Inhalte und Themen: Ein zentrales Element sind Grundlagenseminare, die neu gewählten Mitgliedern das nötige Basiswissen vermitteln. Hier lernen die Teilnehmer die Rechtsgrundlagen ihrer Arbeit kennen – vor allem das Betriebsverfassungsgesetz (für JAV ergänzt um Besonderheiten der §§ 60–72 BetrVG) sowie einschlägige Arbeitsgesetze. Typische Themenfelder solcher Grundkurse sind z.B. Betriebsverfassungsrecht, Allgemeines Arbeitsrecht (inkl. Kündigungsschutz, Arbeitsvertragsrecht), Tarifrecht (Umgang mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen) und Sozialrecht (Überblick über SGB IX, SGB III etc.). Diese grundlegenden Kenntnisse werden oft in Modulreihen vermittelt (beispielsweise Seminare „BR I, BR II, BR III“ oder „Arbeitsrecht 1, 2, 3“ usw.). Für Jugendvertretungen gibt es entsprechende JAV I/JAV II-Grundseminare, für SBVen Grundlagen zu SGB IX und Inklusion, etc. Aufbauend auf den Basics werden Spezialseminare angeboten, die sich vertieft einzelnen Sachthemen widmen.

Weiterbildung für Betriebsratsarbeit im Wandel

  • Arbeitsrecht und Tarifrecht: Vertiefungen in spezielles Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsarten, Versetzungen, Betriebsübergang) sowie Tarifvertragsrecht und Entgeltgestaltung. Hier lernen Betriebsräte, Tarifverträge anzuwenden und auszulegen, Öffnungsklauseln zu nutzen und mit der Gewerkschaft zusammenzuarbeiten.

  • Arbeitsschutz, Gesundheit und Soziales: Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitssicherheit, psychische Belastungen, betriebliches Gesundheitsmanagement) sind stark nachgefragt. Ebenso Schulungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und zum Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Beschäftigten. Auch Schichtplangestaltung, Arbeitszeitmodelle und Work-Life-Balance fallen in diesen Themenkomplex.

  • Datenschutz und IT-Mitbestimmung: Angesichts der Digitalisierung haben fast alle Anbieter Kurse zu Datenschutz (Grundlagen DSGVO, BDSG) und IT-Mitbestimmung (Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, Einführung von Software, KI-Systeme) im Programm. Betriebsräte müssen z.B. wissen, wie sie eine IT-Betriebsvereinbarung gestalten oder welche Arbeitnehmerdaten geschützt sind.

  • Wirtschaftliche Themen: Betriebsräte in größeren Unternehmen benötigen oft Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Unternehmenskennzahlen, etwa um wirtschaftliche Lageberichte zu beurteilen oder im Wirtschaftsausschuss mitreden zu können. Kurse wie „Wirtschaftsausschuss Teil I/II“ oder „Bilanzen lesen für Betriebsräte“ vermitteln dieses Know-how. Auch Themen der Transformation – z.B. Digitalisierung, Industrie 4.0, Klimawandel und ihre Auswirkungen auf Betriebe – werden verstärkt als Bildungsinhalte aufgenommen, um Betriebsräte auf Zukunftsthemen vorzubereiten.

  • Sozialpolitik und Gleichstellung: Seminare zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zu Diversity Management, zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Inklusion Behinderter gehören zum Standardangebot vieler Bildungswerke. Betriebsräte lernen dort, Diskriminierungsfälle zu erkennen, Präventionsmaßnahmen (z.B. Betriebsvereinbarungen gegen Mobbing oder Sexuelle Belästigung) umzusetzen und die Beteiligungsrechte gemäß AGG und § 80 BetrVG wahrzunehmen.

  • Soft Skills & Methodik: Ein weiterer Schwerpunkt vieler Programme sind Schulungen zu Kommunikation, Rhetorik und Verhandlungsführung. Betriebsräte agieren oft an der Schnittstelle zwischen Belegschaft und Arbeitgeber, weshalb Verhandlungstechniken, Gesprächsführung, Mediation bei Konflikten, Präsentationsfähigkeiten oder Pressearbeit wichtige Kompetenzen sind. Kurse wie „Rhetorik für Betriebsräte“, „Konfliktmanagement“ oder „Moderation von Versammlungen“ sind hier zu finden. Auch Führungswissen (für Betriebsratsvorsitzende) oder Projektmanagement im Betriebsratsgremium werden angeboten.

  • Spezielle Funktionen: Für bestimmte Rollen gibt es zugeschnittene Fortbildungen – z.B. Schulungen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter (Leitung des Gremiums, Rechtsstellung des Vorsitzenden), für Wahlvorstände (Vorbereitung und Durchführung von Wahlen rechtssicher) oder für Einzelfallbeauftragte im Betriebsrat (etwa Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsbeauftragte in Betrieben, soweit vorhanden).

Diese inhaltliche Vielfalt stellt sicher, dass sowohl Einsteiger das nötige Rüstzeug erhalten als auch erfahrene Mandatsträger ihr Wissen kontinuierlich erweitern können. So umfasst etwa das Programm des DGB-Bildungswerks Angebote für neugewählte und für erfahrene Betriebsratsmitglieder, von grundlegenden Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechtsseminaren bis hin zu Spezialwissen in Themen wie Datenschutz, neuer Technologie oder Methodentraining. Ebenso betont die EVG/EVA-Akademie, dass sie sowohl Einsteiger (BetrVG-Grundlagen) als auch langjährige Interessenvertreter mit aktuellen Fachseminaren versorgt.

Seminarformate für Betriebsratsqualifizierung

  • Präsenzseminare: Klassischerweise finden viele Seminare in Präsenzform statt, meist als mehrtägige Veranstaltung (oft 3 Tage bis 1 Woche) in einem Tagungszentrum oder Hotel. Dies ermöglicht intensives Lernen und den persönlichen Austausch der Betriebsräte untereinander, häufig auch außerhalb der Seminarzeiten. Viele Anbieter unterhalten eigene Bildungszentren oder kooperieren mit Seminarhotels. Beispielsweise führt das W.A.F. Institut seine Präsenzseminare an über 80 verschiedenen Hotels in ganz Deutschland durch. Präsenzschulungen bieten den Vorteil, dass die Teilnehmenden räumlich aus dem Betriebsalltag herauskommen und sich voll auf die Materie konzentrieren können. Außerdem entstehen hier oft Netzwerke zwischen Betriebsräten verschiedener Unternehmen.

  • Online-Seminare und Webinare: In den letzten Jahren (beschleunigt durch die Pandemie) haben Online-Formate stark an Bedeutung gewonnen. Zahlreiche Weiterbildungen werden inzwischen als Webinar oder Online-Workshop angeboten – entweder live in virtuellen Konferenzräumen oder als modulare eLearning-Kurse zur flexiblen Zeiteinteilung. Viele Anbieter kombinieren auch beides. So hat z.B. das ifb über ein Dutzend eigene Studios aufgebaut und erreicht pro Jahr rund 15.000 Webinar-Teilnehmer über seine Live-Online-Seminare. Die IG Metall nutzt digitale Lernplattformen (Moodle), um ihre Präsenzseminare um Online-Phasen zu ergänzen. Online-Seminare ermöglichen Betriebsräten die Teilnahme, ohne zu reisen, was insbesondere für kleine Betriebe oder Gremien mit knappem Zeitbudget attraktiv ist. Typische Online-Themen sind z.B. kurze Updates zu Gesetzesänderungen, vorbereitende Info-Sessions (etwa vor einer anstehenden Wahl) oder vertiefende Webinare zu einzelnen Fragen. Auch Blended Learning (kombinierte Lernformen) setzen sich durch – etwa indem ein Grundkurs teils als E-Learning zur Theorie und teils als Präsenzworkshop zur Praxis durchgeführt wird. Die meisten Bildungsanbieter haben ihr Portfolio mittlerweile auf Hybrid-Modelle erweitert.

  • Inhouse-Seminare: Viele Gremien nutzen die Möglichkeit, Schulungen betrieblich intern durchzuführen. Bei Inhouse-Seminaren kommt der Referent ins Unternehmen und schult das gesamte Gremium (und ggf. Ersatzmitglieder) vor Ort, abgestimmt auf die spezifischen Belange des Betriebs. Dies ist besonders sinnvoll, wenn ein ganzes Betriebsratsgremium (oder Wahlvorstand etc.) gemeinsam einen Workshop absolvieren möchte – beispielsweise zur Strategieklausur, zur Vorbereitung auf Tarifverhandlungen im Betrieb oder bei einem Inhouse-Workshop zur Konfliktlösung mit der Geschäftsführung. Anbieter wie das DGB-Bildungswerk werben damit, maßgeschneiderte Inhouse-Veranstaltungen für Gremien anzubieten. Vorteil: Die Inhalte können passgenau auf betriebliche Themen zugeschnitten und vertrauliche interne Themen diskutiert werden. Nachteil kann sein, dass der Austausch mit Betriebsräten anderer Unternehmen fehlt. Oft wird diese Form gewählt, wenn sehr betriebsspezifische Fragen (z.B. eine geplante Betriebsänderung) anstehen.

  • Tagungen und Kongresse: Neben Seminaren im engeren Sinne organisieren einige Anbieter größere Veranstaltungen wie Betriebsrätekonferenzen, Branchentagungen oder Kongresse zu Schwerpunktthemen. Beispielsweise veranstaltet das ifb jährliche Fachtagungen (mit Vorträgen und Workshops) zu Themen wie „Künstliche Intelligenz im Betrieb“ oder „Handel im Wandel“. Die Hans-Böckler-Stiftung führt den Deutschen Betriebsräte-Tag (eine Konferenz mit Preisverleihung) durch, und Gewerkschaften wie ver.di oder IG Metall laden regelmäßig zu Branchentreffen (z.B. „Betriebsräte im Gesundheitswesen“) ein. Solche Veranstaltungen dienen der Weiterbildung und der Vernetzung auf überbetrieblicher Ebene.

  • Zielgruppenspezifische Reihen: Speziell für bestimmte Rollen oder Erfahrungsstufen gibt es oft eigene Reihen. Für „BR-Novizen“ werden Starter-Workshops oder Mentoring-Programme angeboten (wie der EVA-Strategieworkshop für neue Betriebsräte). Für Betriebsratsvorsitzende existieren etwa Round-Table-Seminare, in denen sich Vorsitzende austauschen und Führungskompetenzen trainieren. Jugendvertreter*innen haben häufig eigene Jugendseminare, die methodisch jugendgerecht aufbereitet sind (mit mehr Gruppenarbeit, aktiven Methoden). Schwerbehindertenvertreter treffen sich teils überregional in SBV-Konferenzen, die neben Schulung auch der Interessenvertretung der SBVen dienen. Durch diese differenzierten Angebote kann jeder Vertreter – vom frisch gewählten Ersatzmitglied bis zum langjährigen Konzernbetriebsratsvorsitzenden – eine adäquate Weiterbildung finden.

Didaktik und Besonderheiten: Die meisten Schulungen setzen auf eine Mischung aus Wissensvermittlung und praktischem Üben. Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis, Rollenspiele (z.B. ein Kündigungsgespräch oder eine Betriebsversammlung simulieren), Gruppenarbeiten und Erfahrungsaustausch sind gängige Methoden, um den Teilnehmern nicht nur Theorie, sondern auch Handlungskompetenz zu vermitteln. Gewerkschaftliche Bildungsstätten wie das DGB-Bildungswerk nutzen z.B. das Konzept des „Saseler Dreischritts“ – eine praxisnahe Lehrmethode, bei der Teilnehmer eigene betriebliche Probleme einbringen und gemeinsam Lösungen entwickeln. Vielfach kommen Planspiele zum Einsatz, etwa die fiktive Firmensimulation „Baden AG“, um Betriebsratsarbeit im geschützten Raum durchzuspielen. Durch solche Ansätze sollen die Betriebsräte befähigt werden, das Gelernte direkt in die Tat umzusetzen.