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 Kompendium der Mitbestimmung im Facility Management: Ein umfassendes Nachschlagewerk

Kompendium der Mitbestimmung im Facility Management: Ein umfassendes Nachschlagewerk

Das Glossar zur Mitbestimmung im Facility Management (FM) bietet eine umfassende Sammlung von 45 zentralen Begriffen, die von A bis Z strukturiert sind. Es ist speziell darauf ausgelegt, die komplexen Zusammenhänge zwischen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Aspekten im Kontext der Mitbestimmung anschaulich darzustellen.

Abberufung

Die Abberufung eines Betriebsratsmitglieds erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluss der Belegschaft in einer besonderen Betriebsversammlung (§ 23 BetrVG).

Ablaufplan

Dokumentiert zeitliche und organisatorische Schritte bei Wahlen oder Mitbestimmungsverfahren.

Abmahnung

Formelle Ermahnung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Der Betriebsrat muss hierzu in bestimmten Fällen angehört werden (§ 102 BetrVG).

Arbeitsgericht

Gericht, das Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat entscheidet (§ 2 ArbGG).

Betriebsänderung

Umfassende Änderungen im Betrieb, wie Umstrukturierungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben (§ 111 BetrVG).

Betriebsvereinbarung

Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die verbindliche Regelungen zu bestimmten Themen festlegt (§ 77 BetrVG).

Betriebsrat

Gremium, das die Interessen der Belegschaft vertritt und aus den Mitarbeitenden gewählt wird (§ 1 BetrVG).

Betriebsratswahl

Verfahren, bei dem die Mitglieder des Betriebsrats gewählt werden. Geregelt in der Wahlordnung (WO-BetrVG).

Betriebsversammlung

Regelmäßige Versammlung der Belegschaft, organisiert vom Betriebsrat, um Informationen auszutauschen (§ 42 BetrVG).

Compliance

Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und unternehmensinternen Regelungen, oft Thema bei Betriebsvereinbarungen.

CAFM-System

Computer-Aided Facility Management; Technische Systeme, deren Einführung der Mitbestimmung unterliegen kann (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Datenschutz

Schutz personenbezogener Daten, z. B. bei Zeiterfassungssystemen. Betriebsräte haben hier Mitbestimmungsrechte (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Diskriminierungsschutz

Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligung im Betrieb, insbesondere für schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen (§ 178 SGB IX).

Einigungsstelle

Ein neutrales Gremium zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 76 BetrVG).

Einstellung

Maßnahme, bei der der Betriebsrat mitbestimmen muss (§ 99 BetrVG).

Entgelttransparenz

Prinzip, das gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sicherstellt, oft Gegenstand von Betriebsvereinbarungen.

Fachliteratur

Wichtige Quelle für den Betriebsrat, um sich über Rechte und Pflichten zu informieren.

Freistellung

Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von der Arbeitsleistung zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben (§ 37 BetrVG).

Fremdfirmenmanagement

Koordination externer Dienstleister im Betrieb, häufig Thema von Betriebsvereinbarungen.

Gleichstellungsplan

Plan zur Förderung von Chancengleichheit, insbesondere für Frauen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG).

Gewerkschaft

Arbeitnehmervertretung auf überbetrieblicher Ebene, mit der der Betriebsrat kooperieren kann (§ 2 Abs. 1 BetrVG).

Gesundheitsschutz

Maßnahmen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz (§ 89 BetrVG).

Geschäftsordnung

Regeln für die interne Arbeit des Betriebsrats, die dieser selbst aufstellt (§ 36 BetrVG).

Hausordnung

Regelungen des Arbeitgebers, die mitbestimmungspflichtig sind, wenn sie das Verhalten der Belegschaft betreffen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Homeoffice-Regelung

Festlegung von Bedingungen für Telearbeit, Gegenstand von Betriebsvereinbarungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

Integrationsamt

Behörde, die schwerbehinderte Menschen und deren Vertretung unterstützt (§§ 185 ff. SGB IX).

Interessenausgleich

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei Betriebsänderungen (§ 112 BetrVG).

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Gremium, das die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden vertritt (§ 60 BetrVG).

Kündigungsschutz

Erhöhter Schutz für Betriebsratsmitglieder und schwerbehinderte Beschäftigte (§ 15 KSchG, § 179 Abs. 3 SGB IX).

Kostenübernahme

Verpflichtung des Arbeitgebers, Kosten der Betriebsratsarbeit zu übernehmen (§ 40 BetrVG).

Leiharbeitnehmer

Arbeitnehmer, die zeitweise im Betrieb arbeiten. Der Betriebsrat hat auch ihre Interessen zu vertreten (§ 14 AÜG).

Leistungsbeurteilung

Gegenstand der Mitbestimmung, wenn Überwachungssysteme eingesetzt werden (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Mitbestimmung

Rechte des Betriebsrats, bei bestimmten Angelegenheiten verbindlich mitzuentscheiden (§§ 87 ff. BetrVG).

Mitarbeitergespräch

Gespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden, deren Ablauf der Mitbestimmung unterliegen kann.

Nachhaltigkeit

Maßnahmen im Betrieb zur Förderung nachhaltiger Prozesse, zunehmend Thema von Betriebsvereinbarungen.

Nebentätigkeit

Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitenden, die oft einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedürfen.

Ordnung im Betrieb

Regelungen, die das Verhalten der Belegschaft betreffen und mitbestimmungspflichtig sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Personalplanung

Arbeitgeberpflicht, den Betriebsrat über geplante Personalentwicklungen zu informieren (§ 92 BetrVG).

Prämienregelung

Entlohnungsmodelle, bei denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Rahmenbetriebsvereinbarung

Übergeordnete Vereinbarung, die allgemeine Standards für mehrere Einzelbetriebsvereinbarungen festlegt.

Restrukturierung

Umfassende Änderungen im Betrieb, die oft Betriebsänderungen darstellen (§ 111 BetrVG).

Sachverständige

Experten, die der Betriebsrat zur Unterstützung hinzuziehen kann (§ 80 Abs. 3 BetrVG).

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Vertretung der Interessen schwerbehinderter Mitarbeitender im Betrieb (§ 176 SGB IX).

Sozialplan

Vereinbarung, die die sozialen Folgen von Betriebsänderungen abmildern soll (§ 112 BetrVG).

Tarifvertrag

Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, der die Arbeitsbedingungen regelt.

Teilfreistellung

Zeitliche Entlastung eines Betriebsratsmitglieds zur Wahrnehmung seiner Aufgaben (§ 37 BetrVG).

Überwachungspflichten

Aufgabe des Betriebsrats, die Einhaltung von Arbeitsschutz und tariflichen Regelungen zu kontrollieren (§ 80 BetrVG).

Vertrauensperson

Vertreter der schwerbehinderten Menschen im Betrieb (§ 177 SGB IX).

Weiterbildung

Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen, deren Gestaltung der Mitbestimmung unterliegt (§ 96 BetrVG).