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Weisungsbefugnisse und deren Grenzen im Kontext der Restrukturierung des FM

Facility Management Mitbestimmung » Rechtsgrundlagen » Direktionsrechte » Restrukturierung FM

Weisungsbefugnisse und deren Grenzen im Kontext der Restrukturierung des Facility Managements

Weisungsbefugnisse und deren Grenzen im Kontext der Restrukturierung des Facility Managements

In der Restrukturierung des Facility Managements (FM) spielen Weisungsbefugnisse eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es der Unternehmensführung, Arbeitsinhalte, -prozesse und -strukturen neu zu definieren und anzupassen. Gleichzeitig unterliegen diese Befugnisse klaren rechtlichen und organisatorischen Grenzen, die den Schutz der Mitarbeitenden und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards gewährleisten sollen.

Die Abwägung zwischen den Weisungsbefugnissen der Arbeitgeber und den Rechten der Arbeitnehmervertretung ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg von Restrukturierungsmaßnahmen. Ein präzises Verständnis dieser Befugnisse und ihrer Grenzen ist essenziell, um rechtssicher zu agieren und Konflikte zu vermeiden.

Klare Grenzen und Verantwortlichkeiten bei Restrukturierungen

Definition der Weisungsbefugnisse

Weisungsbefugnisse basieren auf dem Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 Gewerbeordnung).

Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, Anweisungen zu erteilen, die sich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Arbeitsinhalt: Zuweisung von Aufgaben oder neuen Verantwortlichkeiten.

  • Arbeitsort: Festlegung, wo die Tätigkeit ausgeführt wird, z. B. vor Ort, mobil oder im Homeoffice.

  • Arbeitszeit: Bestimmung von Arbeitszeiten, Schichtmodellen oder Überstunden.

Grenzen der Weisungsbefugnisse

  • Vertragsrecht: Arbeitsvertragliche Vereinbarungen legen den Rahmen der Tätigkeiten und Pflichten fest.

  • Betriebsvereinbarungen: Regelungen, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen wurden.

  • Gesetzliche Vorgaben: Zum Beispiel Arbeitsschutzgesetze, Datenschutz oder Antidiskriminierungsvorschriften.

Anwendung der Weisungsbefugnisse in der Restrukturierung

Restrukturierungen im Facility Management bringen häufig Anpassungen der Arbeitsorganisation, der Rollenverteilung und der Verantwortlichkeiten mit sich. Weisungsbefugnisse sind dabei ein zentrales Instrument, um die notwendigen Veränderungen umzusetzen.

Anpassung von Aufgaben und Rollen

Im Zuge der Restrukturierung können Arbeitsbereiche zusammengelegt oder neu verteilt werden. Dies erfordert klare Weisungen, die den Mitarbeitenden ihre neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zuweisen.

Integration neuer Technologien und Prozesse

Die Einführung von Gebäudemanagementsystemen oder digitalisierten Wartungsprozessen bedarf klarer Anweisungen zur Nutzung und Umsetzung. Hier ist die Grenze des Weisungsrechts insbesondere im Bereich des Datenschutzes zu beachten.

Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern

Bei der Auslagerung von FM-Leistungen ist die Weisungsbefugnis gegenüber Dienstleistern vertraglich zu regeln. Arbeitnehmervertretungen haben in diesen Fällen Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei Outsourcing-Maßnahmen (§ 87 BetrVG).

Konfliktpotenziale und deren Lösung

Restrukturierungsmaßnahmen bergen Konfliktpotenziale, insbesondere wenn Weisungsbefugnisse und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung aufeinandertreffen.

Häufige Konfliktsituationen:

  • Anweisungen, die über den vereinbarten Aufgabenbereich hinausgehen.

  • Änderungen von Arbeitszeiten oder Einsatzorten ohne Zustimmung des Betriebsrats.

  • Unklare Kommunikation über Ziele und Gründe der Restrukturierung.

Lösungsansätze:

  • Transparente Kommunikation: Klare Information der Belegschaft über geplante Maßnahmen.

  • Einbindung des Betriebsrats: Frühzeitige Abstimmung mit der Arbeitnehmervertretung, um Konflikte zu vermeiden.

  • Einigungsstellenverfahren: Klärung von Streitigkeiten über ein neutrales Schiedsorgan (§ 76 BetrVG).