Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung: Rechte, Pflichten und Gestaltungsansätze
Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen. Arbeitsbedingungen umfassen alle Aspekte, die den Arbeitsplatz, die Arbeitszeit, die Vergütung sowie die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden betreffen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats spielt dabei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Interessen der Belegschaft gewahrt und soziale Standards eingehalten werden.
Im Facility Management sind die Herausforderungen besonders vielfältig, da technische, organisatorische und personelle Aspekte miteinander verknüpft sind. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Belegschaft ist entscheidend, um optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen, die sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Interessen der Mitarbeitenden gerecht werden. Klare Regelungen, transparente Kommunikation und die Einbindung des Betriebsrats tragen dazu bei, Konflikte zu minimieren und eine nachhaltige Entwicklung im Betrieb zu fördern.
Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung: Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten im Facility Management
Arbeitsbedingungen umfassen alle Rahmenbedingungen, unter denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Diese können rechtlich, tarifvertraglich oder betrieblich geregelt sein.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Sie ermöglicht es der Arbeitnehmervertretung, aktiv auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen Einfluss zu nehmen.
Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 BetrVG
Abs. 1 Nr. 1: Mitbestimmung bei Regelungen des Arbeitsverhaltens, z. B. Arbeitszeiten oder Ordnung im Betrieb.
Abs. 1 Nr. 7: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Abs. 1 Nr. 10: Regelung der Lohn- und Gehaltsstrukturen (soweit tariflich nicht geregelt).
Abs. 1 Nr. 11: Einführung von betrieblichen Entlohnungssystemen.
Informations- und Beratungsrechte
§ 80 BetrVG: Der Betriebsrat überwacht, dass Gesetze, Tarifverträge und Vereinbarungen eingehalten werden.
§ 92 BetrVG: Informationsrechte bei der Personalplanung.
§ 90 BetrVG: Anhörungsrechte bei baulichen Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen beeinflussen.
Arbeitsschutzrecht
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorgaben zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Gestaltung der Arbeitszeit
Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle (z. B. Gleitzeit, Schichtarbeit).
Regelung von Überstunden und Bereitschaftsdiensten.
Festlegung von Pausen- und Ruhezeiten.
Beispiel: Einführung eines Schichtplans im Facility Management, der auf die Bedürfnisse von Mitarbeitenden abgestimmt ist.
Arbeitsplatzgestaltung
Maßnahmen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel.
Anpassungen für Mitarbeitende mit Einschränkungen oder Behinderungen.
Beispiel: Anschaffung höhenverstellbarer Tische oder ergonomischer Stühle.
Einführung technischer Systeme
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Überwachungssystemen oder IT-Tools, die das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden erfassen.
Beispiel: Einführung eines CAFM-Systems zur Arbeitszeiterfassung im Facility Management.
Maßnahmen des Arbeitsschutzes
Gefährdungsbeurteilungen.
Einführung von Schutzmaßnahmen, z. B. PSA (persönliche Schutzausrüstung).
Schulungen zu Arbeitsschutzthemen.
Beispiel: Bereitstellung von Sicherheitsschuhen und Helmen für Mitarbeitende im technischen Gebäudemanagement.
Vergütung und Entlohnungssysteme
Einführung von Prämiensystemen.
Anpassung von Lohnstrukturen, z. B. bei neuen Tätigkeitsprofilen.
Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Problem: Unterschiedliche Interessen, z. B. bei Arbeitszeitregelungen oder technischen Überwachungsmethoden.
Lösung: Nutzung von Einigungsstellen (§ 76 BetrVG) oder Mediation, um Kompromisse zu finden.
Informationsdefizite
Problem: Unzureichende Information des Betriebsrats über geplante Maßnahmen.
Lösung: Frühzeitige Einbindung und umfassende Dokumentation.
Komplexe rechtliche Anforderungen
Problem: Schwierige Rechtslage bei Themen wie Datenschutz oder Arbeitsschutz.
Lösung:Fortbildungen für Betriebsratsmitglieder und Einholung von Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG).
Veränderungsprozesse
Problem: Widerstand der Belegschaft gegen neue Arbeitsbedingungen, z. B. flexible Arbeitszeitmodelle.
Lösung: Transparente Kommunikation und Einbindung der Mitarbeitenden.
Besonderheiten im Facility Management
Im Facility Management sind die Arbeitsbedingungen oft besonders herausfordernd, da die Tätigkeiten sowohl technische als auch dienstleistungsorientierte Aspekte umfassen.
Arbeitszeitregelungen
Herausforderung: Schichtarbeit und Rufbereitschaft sind im FM weit verbreitet.
Lösung: Einführung flexibler Modelle unter Berücksichtigung der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Arbeitsschutz
Herausforderung: Gefährdungen durch technische Anlagen oder Arbeiten in großer Höhe.
Lösung: Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen, z. B. zu Absturzsicherungen.
Technische Systeme
Herausforderung: Einführung von digitalen Tools, wie CAFM-Systemen, die Daten zu Leistung und Verhalten erfassen.
Lösung: Klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen, um Datenschutz und Transparenz zu gewährleisten.
Weiterbildung
Herausforderung: Bedarf an spezifischen Schulungen für technische und organisatorische Tätigkeiten.
Lösung: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Einklang mit den Bedürfnissen der Belegschaft.