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Mitbestimmung durch Vorschläge

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Betriebliches Vorschlagswesen

Betriebliches Vorschlagswesen

Das betriebliche Vorschlagswesen spielt im Facility Management (FM) eine entscheidende Rolle, um Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und die Qualität der Dienstleistungen zu steigern. Aufgrund der hohen Komplexität des Facility Managements, das von technischer Gebäudeinstandhaltung über Reinigung bis hin zu Energiemanagement reicht, bietet das Vorschlagswesen eine Plattform, um die Expertise und Erfahrung der Mitarbeitenden gezielt einzubringen. Gleichzeitig sind die Rechte des Betriebsrats im Rahmen der Mitbestimmung essenziell, um ein transparentes und faires Vorschlagswesen sicherzustellen.

Durch die Einbindung des Betriebsrats im Rahmen der Mitbestimmung können Transparenz und Fairness gewährleistet werden. Dies stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden in das System und fördert deren Engagement. Klare Regelungen, beispielsweise durch Betriebsvereinbarungen, sowie die regelmäßige Kommunikation über eingereichte und umgesetzte Vorschläge sind entscheidend für den Erfolg. Ein gut gestaltetes Vorschlagswesen ist somit nicht nur ein Instrument zur Kostensenkung, sondern auch ein Beitrag zu einem besseren Betriebsklima und nachhaltigem Handeln im Facility Management.

Betriebliches Vorschlagswesen: Mitbestimmung und innovative Verbesserungsvorschläge im Facility Management

Definition und Ziele

Das betriebliche Vorschlagswesen ist ein strukturierter Prozess, der Mitarbeitenden ermöglicht, Ideen für betriebliche Verbesserungen einzubringen.

Im Facility Management umfasst dies insbesondere:

  • Effizienzsteigerung: Vorschläge zur Optimierung von Arbeitsprozessen, z. B. Wartung, Reinigung oder Logistik.

  • Kostensenkung: Reduktion von Energie- und Ressourcenverbrauch.

  • Arbeitsplatzsicherheit: Verbesserung der Arbeitssicherheit und Ergonomie.

  • Nachhaltigkeit: Förderung von umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Maßnahmen.

Rechtliche Grundlagen und Mitbestimmung

Im Facility Management greifen die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) auf das Vorschlagswesen über, insbesondere bei der Einführung und Ausgestaltung.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG: Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Gestaltung von Vorschlagswesen, insbesondere wenn es das Verhalten der Belegschaft betrifft (z. B. Anreizsysteme, Prämien).

  • § 80 BetrVG: Der Betriebsrat überwacht, dass das Vorschlagswesen diskriminierungsfrei gestaltet wird.

  • § 92 BetrVG: Der Betriebsrat hat ein Informationsrecht, um sicherzustellen, dass die Personalplanung im Kontext von Vorschlägen berücksichtigt wird (z. B. neue Aufgabenbereiche durch innovative Vorschläge).

Das betriebliche Vorschlagswesen wird häufig in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die folgende Punkte umfassen sollte:

  • Zielsetzung des Vorschlagswesens.

  • Kriterien zur Bewertung der Vorschläge.

  • Festlegung von Prämienmodellen und anderen Anreizen.

  • Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO.

  • Rechte und Pflichten der Beteiligten, einschließlich der Rolle des Betriebsrats.

Datenschutz (DSGVO)

  • Im Facility Management werden häufig personenbezogene Daten oder sensible betriebliche Informationen in Vorschlägen verarbeitet, z. B. zu Arbeitszeitmodellen oder Gebäudedaten. Die DSGVO verlangt hierbei strikte Vorgaben zur Vertraulichkeit und Verarbeitung.

Relevanz spezifischer Vorschläge im Facility Management

Das Vorschlagswesen im FM ermöglicht Mitarbeitenden, konkrete und praxisorientierte Verbesserungen einzubringen. Typische Themen umfassen:

Beispiele: Technisches Gebäudemanagement

  • Verbesserung der Wartungsintervalle für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.

  • Optimierung der Gebäudeautomation zur Reduktion des Energieverbrauchs.

  • Einführung von Predictive Maintenance durch Datenanalyse.

Beispiele: Energiemanagement und Nachhaltigkeit

  • Implementierung von LED-Beleuchtungssystemen.

  • Vorschläge zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Photovoltaikanlagen.

  • Maßnahmen zur Abfallreduzierung in Gebäuden.

Beispiele: Reinigung und Hygiene

  • Optimierung der Reinigungsprozesse durch Einführung neuer Technologien oder umweltfreundlicher Reinigungsmittel.

  • Verbesserung der Schichtplanung, um Belastungsspitzen zu vermeiden.

Beispiele: Sicherheit und Arbeitsschutz

  • Verbesserung der Sicherheitskonzepte für Gebäudeein- und -ausgänge.

  • Einführung ergonomischer Arbeitsplätze für Wartungs- und Reinigungskräfte.

  • Vorschläge zur Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Beispiele: Digitalisierung und Automatisierung

  • Einführung eines digitalen Vorschlagswesens zur besseren Erfassung und Verwaltung von Ideen.

  • Integration von IoT-Technologien zur Echtzeitüberwachung von Gebäudesystemen.

Rolle des Betriebsrats im Vorschlagswesen

Der Betriebsrat hat eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung, Überwachung und Förderung des Vorschlagswesens

Mitgestaltung

  • Einführung des Systems: Der Betriebsrat wirkt bei der Einführung eines Vorschlagswesens aktiv mit.

  • Prämienregelung: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Prämien oder Boni für umgesetzte Vorschläge (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Überwachung

  • Sicherstellung der Transparenz und Fairness bei der Bewertung und Umsetzung von Vorschlägen.

  • Kontrolle, dass keine diskriminierenden oder einseitig vorteilhaften Regeln gelten.

Förderung

  • Information: Der Betriebsrat kann die Belegschaft über die Möglichkeiten des Vorschlagswesens informieren.

  • Ermutigung: Mitarbeitende motivieren, sich aktiv einzubringen, insbesondere bei Themen wie Arbeitssicherheit oder Nachhaltigkeit.

Einreichung von Vorschlägen:

Vorschläge können schriftlich, digital oder über spezifische Tools eingereicht werden.

Beispiel: Ein digitales Portal, das Vorschläge mit Fotos oder Diagrammen ergänzt.

Bewertung

Ein Gremium, bestehend aus Arbeitgebervertretung, Betriebsrat und ggf. technischen Fachleuten, bewertet die Vorschläge.

Kriterien: Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit, Nachhaltigkeit, Nutzen für die Belegschaft.

Prämierung und Umsetzung:

Vorschläge, die umgesetzt werden, können mit Prämien, Anerkennungen oder Belobigungen honoriert werden.

Beispiel: Bonuszahlung, Sachpreise oder Anerkennung bei einer Betriebsversammlung.

Typische Herausforderungen

  • Konflikte über Prämienhöhe: Der Betriebsrat kann vermitteln, wenn Mitarbeitende Prämien als unzureichend empfinden.

  • Bewertungskriterien: Der Betriebsrat achtet darauf, dass Kriterien klar definiert und nachvollziehbar sind.

  • Umsetzung: Der Betriebsrat überwacht, dass Vorschläge, die umgesetzt werden sollen, nicht in der Planung versanden.

Für die Mitarbeitenden

  • Motivation: Mitarbeitende werden für Eigeninitiative belohnt.

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Vorschläge zu Sicherheit und Ergonomie kommen direkt der Belegschaft zugute.

Für das Unternehmen

  • Kostenersparnis: Effizientere Prozesse und innovative Lösungen können Betriebskosten deutlich senken.

  • Innovation: Die Einbindung der Mitarbeitenden fördert kreative und praxisnahe Ideen.

  • Nachhaltigkeit: Vorschläge zur Ressourcenschonung verbessern die Umweltbilanz.

Für den Betriebsrat

  • Stärkung der Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann aktiv die Interessen der Belegschaft vertreten.

  • Verbesserung des Betriebsklimas: Ein funktionierendes Vorschlagswesen stärkt die Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Management.

Betriebsratswahl

Verfahren, bei dem die Mitglieder des Betriebsrats gewählt werden. Geregelt in der Wahlordnung (WO-BetrVG).