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Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern

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Fortbildung der Betriebsratsmitglieder

Fortbildung der Betriebsratsmitglieder

Die Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern ist im Facility Management (FM), das sich durch ein breites Aufgabenfeld und hohe technische sowie rechtliche Anforderungen auszeichnet, von zentraler Bedeutung. Im FM ist es entscheidend, dass Betriebsratsmitglieder über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, um die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten. Die ständige Weiterentwicklung von Technologien und Regularien erfordert zudem eine kontinuierliche Weiterbildung.

Die Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern im Facility Management ist unerlässlich, um mit den steigenden Anforderungen in diesem Bereich Schritt zu halten. Technologische Innovationen, komplexe rechtliche Regelungen und die Notwendigkeit, soziale und wirtschaftliche Interessen auszubalancieren, erfordern ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz. Durch gezielte Schulungen können Betriebsratsmitglieder nicht nur ihre gesetzlichen Aufgaben besser erfüllen, sondern auch aktiv zur Gestaltung eines modernen und nachhaltigen Facility Managements beitragen. Arbeitgeber und Betriebsrat sollten Fortbildungen als gemeinsame Investition in die Zukunft des Unternehmens und die Zufriedenheit der Belegschaft verstehen.

Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern im Facility Management: Kompetenzen für eine erfolgreiche Mitbestimmung

§ 37 Abs. 6 und 7 BetrVG

  • Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Schulungen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

  • § 37 Abs. 6 BetrVG: Schulungen müssen für die Betriebsratsarbeit notwendig sein, z. B. zu arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen oder technischen Themen.

  • § 37 Abs. 7 BetrVG: Schulungen zur allgemeinen politischen oder gewerkschaftlichen Bildung können in geringerem Umfang besucht werden.

§ 40 BetrVG

  • Die Kosten für erforderliche Schulungen, einschließlich Teilnahmegebühren, Reisekosten und Verpflegung, sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Eine Schulung gilt als erforderlich, wenn sie Kenntnisse vermittelt, die:

  • unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats notwendig sind,

  • auf konkrete betriebliche Herausforderungen abzielen,

  • speziell auf das Arbeitsumfeld, z. B. Facility Management, zugeschnitten sind.

Bedeutung der Fortbildung für das Facility Management

Im Facility Management stehen Betriebsräte vor spezifischen Herausforderungen, die fundiertes Wissen in technischen, rechtlichen und organisatorischen Bereichen erfordern. Eine Fortbildung hilft dabei, mit diesen Anforderungen umzugehen und die Interessen der Belegschaft effektiv zu vertreten.

Sicherstellung der Mitbestimmung

  • Beispiel: Einführung eines CAFM-Systems (Computer Aided Facility Management), das Daten zur Arbeitszeit erfasst, erfordert Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

  • Fortbildung: Schulung zu Datenschutzrecht und technischen Grundlagen.

Schutz der Arbeitnehmerrechte

  • Beispiel: Optimierung von Reinigungsprozessen, die zu einer Überlastung des Reinigungspersonals führen könnte.

  • Fortbildung: Arbeitsrechtliche Schulungen zur Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsschutz.

Förderung von Gesundheit und Sicherheit

  • Beispiel: Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Wartung von sicherheitsrelevanten Anlagen.

  • Fortbildung: Schulung zu Arbeitsschutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen.

Umgang mit Nachhaltigkeitszielen

  • Beispiel: Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001, die zusätzliche Schulungen für Mitarbeitende erfordern.

  • Fortbildung: Schulung zu Umweltmanagement und Nachhaltigkeit im Facility Management.

Grundlagen der Betriebsratsarbeit

  • Rechte und Pflichten nach dem BetrVG.

  • Verfahren zur Einleitung und Umsetzung von Mitbestimmungsrechten (§ 87 BetrVG).

  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen.

Technische Themen im FM

  • Technisches Gebäudemanagement: Grundkenntnisse zu Anlagen wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimasystemen.

  • CAFM-Systeme: Einführung und Nutzung von Softwaresystemen zur Optimierung von FM-Prozessen.

  • Digitale Transformation: Schulungen zu Automatisierung und KI-Anwendungen.

Arbeitsrechtliche Themen

  • Arbeitszeitregelungen und Überwachungssysteme.

  • Datenschutz und DSGVO im Umgang mit personenbezogenen Daten.

  • Kündigungsschutz und Sozialpläne bei Restrukturierungen.

Arbeitsschutz und Gesundheit

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Pflichten des Arbeitgebers und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats.

  • Psychische Gesundheit: Maßnahmen zur Prävention von Burnout und Überlastung.

  • Ergonomisches Arbeiten: Gestaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere im technischen Bereich.

Wirtschaftsrechtliche Kenntnisse

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens (§ 111 BetrVG).

  • Beurteilung von Betriebsänderungen und Restrukturierungen.

Nachhaltigkeit und Umweltmanagement

  • Einführung und Kontrolle von Energiemanagementsystemen (ISO 50001).

  • Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Prozesse im Gebäudemanagement.

Auswahl geeigneter Schulungen

  • Der Betriebsrat entscheidet in einer ordnungsgemäßen Sitzung über die Teilnahme an Schulungen.

  • Schulungen sollten aktuelle betriebliche Themen abdecken, z. B. Einführung eines neuen Schichtmodells oder die Digitalisierung von FM-Prozessen.

Genehmigung und Freistellung

  • Der Betriebsrat informiert den Arbeitgeber über die geplanten Schulungen.

  • Der Arbeitgeber kann die Erforderlichkeit prüfen, darf jedoch nur in begründeten Fällen ablehnen.

  • Streitfälle: Klärung durch das Arbeitsgericht.

Kostenübernahme

  • Alle notwendigen Kosten, einschließlich Reise- und Unterkunftskosten, trägt der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG).

Interne und externe Schulungen

  • Interne Schulungen: Organisation durch das Unternehmen, z. B. zu spezifischen FM-Systemen.

  • Externe Anbieter: Gewerkschaften, spezialisierte Bildungsinstitute oder Online-Plattformen.

Einführung eines CAFM-Systems

  • Schulung zum Datenschutz bei der Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems.

  • Kenntnisse zur technischen Funktionsweise und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Restrukturierungen im FM

  • Fortbildungen zu Sozialplänen und Interessenausgleich bei Standortverlagerungen.

  • Wirtschaftliche Analyse von Kostensenkungsmaßnahmen im Gebäudemanagement.

Arbeitsschutz

  • Schulung zu Gefährdungsbeurteilungen bei Wartungsarbeiten an technischen Anlagen.

  • Präventionsmaßnahmen gegen Unfälle in sicherheitskritischen Bereichen.

Nachhaltigkeit

  • Einführung in Energiemanagementsysteme zur Verbesserung der Umweltbilanz von Gebäuden.

  • Schulungen zur Förderung von nachhaltigem Handeln im FM, z. B. durch Optimierung von Reinigungsprozessen.

Konflikte mit dem Arbeitgeber

  • Arbeitgeber lehnen Fortbildungen häufig mit Verweis auf mangelnde Erforderlichkeit oder hohe Kosten ab.

  • Lösung: Begründung der Erforderlichkeit anhand konkreter betrieblicher Beispiele und Verweis auf § 37 Abs. 6 BetrVG.

Zeitliche Engpässe

  • Hohe Arbeitsbelastung erschwert die Teilnahme an mehrtägigen Seminaren.

  • Lösung: Nutzung flexibler Formate wie Online-Seminare oder hybride Schulungen.

Kostenintensive Schulungen

  • Fortbildungen zu technischen Themen oder spezialisierten Rechtsgebieten können teuer sein.

  • Lösung: Vergleich verschiedener Anbieter und Nutzung kostengünstiger Alternativen.