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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Mitbestimmung für soziale Partnerschaft und betriebliche Teilhabe im FM

Facility Management Mitbestimmung

Die Mitbestimmung ist ein grundlegendes Prinzip der Arbeitswelt

Die Mitbestimmung ist ein grundlegendes Prinzip der Arbeitswelt

Sie bezieht sich auf die Einbindung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Entscheidungsprozesse von Unternehmen, um eine Balance zwischen den Interessen der Beschäftigten und der Unternehmensleitung zu schaffen. Die rechtlichen Grundlagen der Mitbestimmung sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) verankert.

Die Mitbestimmung in Deutschland ist ein weltweit anerkanntes Modell, das wesentlich zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität beiträgt. Sie ermöglicht es den Beschäftigten, aktiv an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mitzuwirken, und fördert gleichzeitig den sozialen Dialog und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Dennoch bleibt sie ein dynamisches Feld, das sich kontinuierlich an neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen anpassen muss.

Bedeutung von Beteiligung für nachhaltige Entscheidungen

Die betriebliche Mitbestimmung findet auf Betriebsebene statt

Hierbei ist der Betriebsrat das zentrale Organ, das die Interessen der Belegschaft vertritt. Unternehmen mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern können einen Betriebsrat wählen. Der Betriebsrat agiert als Vermittler und arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen, um Konflikte zu lösen und die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren.

Dieser hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in Bereichen wie:

  • Arbeitszeitregelungen

  • Arbeitsplatzgestaltung

  • Einstellung, Versetzung und Kündigung von Mitarbeitern

  • Sozialen Angelegenheiten wie Kantinen oder Ferienplänen

Die unternehmerische Mitbestimmung erfolgt auf Unternehmensebene und betrifft die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

Sie ist gesetzlich geregelt und variiert je nach Unternehmensgröße und Rechtsform:

  • Montan-Mitbestimmungsgesetz: Für Unternehmen in der Montanindustrie (Kohle und Stahl) gibt es paritätisch besetzte Aufsichtsräte.

  • Mitbestimmungsgesetz von 1976: Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten müssen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben. Diese stellen ein Drittel bis die Hälfte der Mitglieder.

  • Drittelbeteiligungsgesetz: In Unternehmen mit 500 bis 2.000 Mitarbeitern müssen ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder Arbeitnehmervertreter sein.

Ziele der Mitbestimmung:

  • Partizipation: Die Einbindung von Arbeitnehmern in Entscheidungen fördert Transparenz und stärkt das Vertrauen zwischen Belegschaft und Unternehmensführung.

  • Konfliktlösung: Mitbestimmungsorgane bieten einen formellen Rahmen, um Konflikte im Betrieb zu lösen, bevor sie eskalieren.

  • Soziale Gerechtigkeit: Die Mitbestimmung sorgt dafür, dass die Interessen der Arbeitnehmer nicht von reinen Profitinteressen übergangen werden.

  • Betriebliche Stabilität: Sie trägt zur Förderung von Innovation, Motivation und Loyalität der Mitarbeiter bei.

Herausforderungen der Mitbestimmung:

  • Globalisierung: Multinationale Unternehmen umgehen teilweise deutsche Mitbestimmungsregelungen durch komplexe Konzernstrukturen.

  • Digitalisierung: Neue Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Gig-Economy stellen die Mitbestimmung vor neue Herausforderungen.

  • Bürokratie: Kritiker sehen in der Mitbestimmung manchmal eine Belastung durch zeit- und kostenintensive Abstimmungsprozesse.